Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fabrizi GmbH |
Allgemeines Für den Geschäftsverkehr zwischen der Fabrizi GmbH und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder Dritter sind nur dann gültig, wenn sie von der Fabrizi GmbH (nachfolgend als Lieferantin bezeichnet) ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Die Kulanz und das Entgegenkommen der Fabrizi GmbH sind Tradition. |
Ausführung der Bestellung Aenderungen, die auf Grund einer falschen Bestätigung bei schriftlicher Bestellung zurückgewiesen werden können, werden von uns übernommen. Alle anderen Aenderungen fallen zu Lasten des Bestellers. Annullierung von teil- oder ganz gefertigten Bestellungen kann nur mit Zustimmung der Lieferantin gemacht werden. Spezialausführungen können in keinem Falle annulliert werden. Bei Rücksendungen werden mindestens 10% des Warenwertes für Umtriebsentschädigung in Abzug gebracht. Rücksendungen bedürfen unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung. Bei teilbaren Waren (z.B. Kabel) muss aus fabrikationstechnischen Gründen eine Abweichung von 10% mehr oder weniger der bestellten und bestätigten Menge akzeptiert werden. |
Liefertermine Liefertermine einzuhalten ist unser erstes Bestreben. Die bestätigten Termine sind Richttermine ab Werk. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annullierung der Bestellung. Betriebsstörungen, Materialmangel, Arbeiterausfälle sowie Störungen höherer Gewalt entbinden uns von der Termineinhaltung. Irgendwelche Forderungen bei verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden und werden als solche nicht anerkannt. |
Lieferungen Wir sind berechtigt Lieferungen an unbekannte Neukunden nur gegen Vorauskasse, Barzahlung oder Nachnahme auszuführen. Bei Lieferungen per Nachnahme übernimmt der Besteller die Nachnahmegebühren. Der Minimalrechnungsbetrag beträgt unabhängig vom jeweiligen Warenwert CHF 35.- pro Lieferung. Für Bestellungen unter CHF 50.- wird kein Rabatt gewährt. Die Rechnungsstellung erfolgt gleichzeitig mit dem Warenversand. |
Eigentumsvorbehalt / Rücktritt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthaben im Eigentum der Lieferantin. Die Lieferantin ist berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung in Verzug gerät sind wir berechtigt, nach Aussprechung der Rücktrittserklärung, die Waren in unseren Besitz zu nehmen. Der Kunde erteilt uns bereits jetzt sein Einverständnis zur Wegnahme der Waren. |
Verpackung und Transport Verpackung und Transport werden zu unseren Selbstkosten berechnet. Der Versand der Waren erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Mehrkosten für Express-, Cargo-Rapid und Kurierzustellungen, bzw. die Mehrkosten für verlangte Teil- oder Vorablieferungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. |
Preise Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, unverpackt, ab Werk. Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Lieferung gültigen Preislisten. Die Lieferantin behält sich ausserdem das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung zu ändern. |
Zahlungsbedingungen Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Für verspätete Zahlungen können 7% Verzugszins berechnet werden. Die Zahlung verfallener Rechnungsbeträge darf aus keinem Grund verweigert werden. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden sämtliche Guthaben ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine als verfallen betrachtet und können sofort eingefordert werden. |
Reklamationen Reklamationen betreffend Ausführung, Stückzahl und dergleichen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich erfolgen. |
Design und technische Daten Aenderungen die der Verbesserung unserer Produkte dienen behalten wir uns vor. Für Handelswaren gelten: Alle Angaben, Abmasse, Leistungsdaten usw., beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind nur in dessen Rahmen verbindlich. |
Garantie Die Mindestgarantie für FABRIZI Produkte beträgt 12 Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder angeboten wurde. Bei Garantieansprüchen sind uns die Waren mit der Rechnung frei Haus zuzustellen. Alle bestehenden Mängel werden durch uns kostenlos behoben, allenfalls wird die Ware durch Neuware ersetzt. Ersetzte Teile oder Produkte gehen in unser Eigentum über. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnutzung, natürlicher Alterung, Umgebungseinflüsse, höherer Gewalt sowie missbräuchliche Verwendung. Werden ohne unsere schriftliche Zustimmung durch den Kunden oder Dritte Aenderungen oder Reparaturen am Produkt vorgenommen lehnen wir alle Garantieansprüche ab. Wird beim Auftreten eines Mangels die Lieferantin nicht unverzüglich unterrichtet und Ihr die Möglichkeit gegeben den Mangel zu beseitigen erlischt die Garantie. Für Handelwaren gilt: Es kommen die Garantiebestimmungen der Hersteller zur Anwendung. |
Haftungsausschluss Ausser im Punkt Garantie genannte Ansprüche, sind Wandelung, Minderung und Ersatz von Mangel- und Mangelfolgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt der Lieferung selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, nicht realisierte Einsparungen, entgangener Gewinn sowie jegliche anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. |
Erfüllungsort / Gerichtsstand / Recht Erfüllungsort ist unser Rechtsdomizil. Gerichtsstand für beide Parteien ist Schaffhausen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. |
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